Gefunden / Gesucht
Du vermisst deine Katze oder deinen Hund?
Dann melde das Tier umgehend als vermisst bei den umliegenden Tierschutzvereinen / Tierheimen, der Polizei sowie der Gemeinde. Sende am besten ein Foto deines Tieres an alle Stellen.
Wenn das Tier gechippt ist, versichere dich, dass es auch bei TASSO und am besten auch bei FINDEFIX registriert ist. Falls nicht, kann dies kostenfrei online oder telefonisch nachgeholt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass man dich benachrichtigt, wenn dein Tier irgendwo gefunden wurde.
Informiere deine Nachbarn z.B. per Flyer im Briefkasten. Diese sollten in allen Nebengebäuden, die verschlossen sind, nachschauen, ob die Katze oder der Hund nicht unbemerkt hineingeschlüpft ist und dann eingesperrt wurde. Am besten man lässt die Tür auf und geht weg, denn verängstige Tiere kommen beim Anblick von fremden Menschen nicht aus ihrem Versteck heraus.
Mache eine Suchmeldung auf Facebook und bei Ebay, schalte Zeitungsanzeigen, erstelle Aushänge mit Bild. Du kannst z.B. eine Anzeige mit Bild im Kleinanzeiger der NWZ aufgeben, der immer dienstags erscheint. Diese Anzeige kannst du auch online bei der NWZ bis Montag Morgen 11 Uhr aufgeben, unter der Rubrik "Tiere" und dann "vermisst/gefunden".
Nutze Seiten wie:
www.tasso.net
www.katzensuchdienst.de
www.findefix.com
Auf diesen Seiten findest du auch noch weitere Tipps.
Suche selbst aktiv auf den vorgenannten Internetseiten, sowie den Seiten der Tierheime und Tierschutzvereine.
Wir wünschen viel Glück.
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- 10. Oktober 2024
- 5. Oktober 2023
- 15. September 2023
- 30. August 2020
Wohin verschwinden unsere Katzen und Kater eigentlich?
Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass unsere verschwundenen Katzen und Kater in Laboren landen und zu Tierversuchen missbraucht werden oder vielleicht als Rheumadecke elendlich verenden?
Wir hören immer wieder von Menschen, dass fremde Lieferwagen in der Straße waren und danach das geliebte Tier verschwunden ist oder dass nach der Altkleidersammlung die eine oder andere Katze nicht mehr nach Hause kommt.
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass nur Tiere aus Zuchten für Versuche genommen werden dürfen - ferner sind bei einer fremden Katze weder Entwicklungs- noch Krankheitsgeschichten bekannt.
Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass eingefangene Katzen und Kater an Versuchslabore verkauft werden.
Versuchslabore sind wissenschaftliche Einrichtungen, die nach bestimmten Grundsätzen arbeiten müssen.
Auch ist es nicht denkbar, ein eingefangenes Tier zu Katzenfuttertests zu missbrauchen, da Katzen doch sehr wählerisch sind und hier ebenfalls die Entwicklungs- und Krankengeschichte nicht vorliegt.
Katzen - und auch Hundefelle werden vor allem preiswert auf dem asiatischen Markt angeboten, eine Verarbeitung der Katzenfelle in Deutschland ist (noch) nicht belegt.
Ferner gibt es ein Importverbot nach Deutschland, aber illegale Lücken finden sich immer und überall.
Wahrscheinlich ist der Markt aber nicht sehr lukrativ, ist die Nachfrage an Pelzen und Fellen doch eher gering.
Katzen fallen auch immer wieder dem Autoverkehr zum Opfer. Nicht immer werden die toten Katzen am Straßenrand, die von den kommunalen Arbeitern entsorgt werden, auch auf Tätowierung und Chip untersucht und danach die Besitzer informiert.
Oft werden zugelaufene Katzen einfach aufgenommen, ohne nach den Besitzern zu suchen und z.B. den Tierschutzverein zu verständigen. Die Katzen haben dann zwar wieder ein schönes Zuhause, aber die neuen Besitzer machen sich keine Gedanken darüber, dass das Tier schmerzlich vermisst und um den Verlust sehr getrauert wird. Auch die Ungewissheit über den Verbleib des vermissten Tieres ist eine große Belastung.
Leider muss man auch davon ausgehen, dass die meisten verschwundenen Katzen und Kater Jägern zum Opfer gefallen sind.
Tierschützer gehen davon aus, dass deutschlandweit jährlich etwa 400.000 Katzen und 65.000 Hunde von Jägern erschossen werden. Da es keine bundesweite Meldepflicht gibt, wie viele Katzen und Hunde von Jägern erschossen werden, gibt es auch keine offiziellen Zahlen darüber. Die Jäger handeln auf der Grundlage des Bundes- und Landesjagdgesetzes, nach dem wildernde Katzen erschossen werden dürfen. Eine Katze gilt bereits dann als wildernd, wenn sie je nach Bundesland 200 bis 500 Meter vom nächsten Haus entfernt ist. Ob sie tatsächlich einem Wildtier nachjagt, muss dabei nicht geprüft werden. Auch wildernde Hunde dürfen erschossen werden.