Ungewollter Katzennachwuchs trotz Kastrationspflicht

Leider missachten immer noch viele Katzenhalter/innen die Pflicht zur Kastration von freilaufenden Katzen und Katern

Artikel: NWZ-online / Ammerland / Artikel vom 18.05.2016

Trächtige Fundkatzen, ausgesetzte Katzenkinder, ebay-Anzeigen: „Kätzchen zu verschenken“…..

Nicht nur der Tierschutzverein Ammerland e.V. hat wieder volle Pflegestellen. Katzennachwuchs überall, in den wenigsten Fällen gewollt und erwünscht.

Seit 2011 besteht im Ammerland und inzwischen auch in den umliegenden Landkreisen die Pflicht, freilaufende Katzen und Kater ab dem 6. Lebensmonat kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Dies ist die einzig richtige und wirksame Maßnahme, Katzennachwuchs zu verhindern und gleichzeitig die Gesundheit der Katzen zu schützen. Kastrierte Katzen leben gesünder, weil die Gefahr der Ansteckung mit oft tödlichen Krankheiten ohne Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich geringer ist. Auch die Kennzeichnung ( Chip oder Tätowierung ) ist zwingend notwendig, denn nur so können die Besitzer von entlaufenen Katzen schnell gefunden werden.

Trotz Domestizierung der Katzen haben sie von ihren wilden Ahnen die großen Geburtenraten behalten. Auch wenn viele junge Kätzchen, vor allem Nachwuchs von Streunerkatzen, oft qualvoll sterben und das 1. Jahr nicht überleben, bleiben genug übrig, um die Katzenpopulation stetig ansteigen zu lassen.

1 Eingriff verhindert für den Rest des Katzenlebens unerwünschten Nachwuchs. Trotzdem verstoßen noch viel zu viele Katzenbesitzer, vor allem im landwirtschaftlichen Umfeld, gegen die Verordnung. Immer noch werden viele jungen Kätzchen brutal umgebracht, werden ausgesetzt (was zu einer weiteren unkontrollierten Vermehrung führt, wenn sie nicht gefunden werden) oder, im besten Fall, an neue Besitzer verschenkt. Verschenkte Katzen werden schnell zur "wertlosen" Ware, um die man sich nicht kümmern muss, außerdem wird so das zunehmende Phänomen des "Animal Hoarding" unterstützt.

Helfen Sie, die Katzenflut einzudämmen und damit Katzenelend zu vermeiden!

Was ist zu tun?

  • Lassen Sie Ihre Katze kastrieren! In finanziellen Notlagen wird der Tierschutzverein Ammerland e.V. Hilfe leisten.
  • Wirken Sie auf Katzenhalter in Ihrem Umfeld ein, wenn diese gegen die Kastrationspflicht verstoßen. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu EUR 5.000,- bestraft werden.
  • Melden Sie uneinsichtige Katzenhalter/innen beim zuständigen Ordnungsamt oder beim Tierschutzverein..
  • Melden Sie Streunerkatzen beim Tierschutzverein, damit wir sie eingefangen und kastriert werden können.

Mit diesen Maßnahmen kann viel Katzenleid verhindert werden! Das muss im Interesse jedes Tierfreundes sein. Aber auch wenn Sie nicht zu den Katzenfreunden gehören, wird Ihnen daran gelegen sein, die Katzenpopulation nicht weiter dramatisch ansteigen zu lassen.

Die Kastration von Katzen ist eine sinnvolle und wichtige Maßnahme, für die ein gemeinsamer Einsatz erforderlich ist und sich lohnt!!

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