Das Niedersächsische Jagdgesetz (wie auch das Bundesjagdgesetz) erlaubt gem. §29, Abs.1, Nr.3 nach wie vor den Abschuss von Katzen, die sich mehr als 300 Meter von der nächsten Siedlung entfernt aufhalten. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist dies z.B. bereits verboten.
Ein Herr Alfred Stiens hat eine Petition (Petitionsnummer: 02434/89/18) beim niedersächsischen Landtag eingereicht, mit der die Streichung des Hauskatzenabschusses aus dem Jagdgesetz gefordert wird.
Damit die Petition angenommen und im zuständigen Ausschuss beraten wird, müssen mindestens 5.000 Bürger*innen aus Niedersachsen mitzeichnen.
Bitte unbedingt die Petition zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes mitzeichnen – der Link zur Petition: (hier)
Hier auch die gemeinsame Stellungnahme von TASSO und anderen Tierschutzorganisationen zur Änderung des Jagdgesetzes: (hier)