Kastrationspflicht für freilaufende Katzen im Ammerland

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen und Kater im Landkreis Ammerland.

Seit 2011 ist in allen Gemeinden des Ammerlandes die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in Kraft getreten, so in:

Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Westerstede und Wiefelstede

Demnach ist jede(r) Halter(in) / Besitzer(in) verpflichtet, seine Freigängerkatze und den Freigängerkater ab dem 5. bzw. 6. Lebensmonat kastrieren und kennzeichnen zu lassen, mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochip.

Wer diese Pflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bussgeld bis 5.000 EUR bestraft werden kann.

Denn nur so kann das alljährliche Elend der unzähligen Mutterkatzen und ihren Kitten, die unversorgt und oft krank dahinvegetieren und oft qualvoll sterben, beendet werden.

Lesen Sie dazu bitte beispielhaft die Verordnung der Stadt Westerstede vom August 2011. Die Verordnungen der anderen Gemeinden sind inhaltlich vergleichbar und können über die Homepage der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.

Hier können Sie die Verordnung der Stadt Westerstede lesen: (Hier)

Die Kastrationspflicht besteht auch in allen umliegenden Landkreisen. Leider ist die Verordnung dieser Pflicht immer noch eine Angelegenheit der einzelnen Kommunen und besteht noch nicht überall in Deutschland. Der Deutsche Tierärzteverband, der Deutsche Tierschutzverband sowie alle Tierschutzorganisationen kämpfen darum, dass diese Pflicht bundesweit angeordnet wird.

 

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