Kastrations- und Kennzeichnungspflicht – „Paderborner Modell“

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht - "Paderborner Modell"

Wir freuen uns sehr über die Verordnung, die seit August 2011 in allen Gemeinden des Ammerlandes in Kraft getreten ist:

  • Rastede
  • Westerstede
  • Edewecht
  • Apen
  • Wiefelstede
  • Bad Zwischenahn

Demnach ist jeder Halter / Besitzer verpflichtet, seine Freigängerkatze und den Freigängerkater ab dem 5. bzw. 6. Lebensmonat kastrieren und kennzeichnen zu lassen, mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochip.

Denn nur so kann das alljährliche Elend im Frühjahr und Herbst beendet werden.

Lesen Sie dazu bitte auch unter "Presse" unseren Artikel vom Juli 2011.

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