Eine einmalige Chance darf nicht vergeben werden
Artikel: NWZ-online / Ammerland / Artikel vom 15.04.2015
Das Thema „Tierheim für das Ammerland“ wird z.Zt. teilweise heftig diskutiert. Der Tierschutzverein Ammerland e.V. (TSVA) hätte aufgrund einer Erbschaft die Möglichkeit, ein Tierheim einzurichten. Der Nachlass reicht jedoch nicht für die jährlichen Betriebskosten. Diese können nicht vollständig aus Vereinsmittel finanziert werden. 70-80% der Kosten müssten von den Kommunen des Ammerlandes beigesteuert werden. Das wäre pro Einwohner gerade mal 1,- EUR im Jahr!!
Mit der Ablehnung durch die Hauptverwaltungsangestellten betrachten die Kommunen die Bezuschussung als freiwillige Leistung. Fakt ist aber, dass die Kommunen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Fundtiere entgegenzunehmen, unterzubringen, zu betreuen und bei Bedarf tierärztlich versorgen zu lassen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können sich die Kommunen eines Dritten bedienen, sind dann aber zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
Dass der TSVA aufgrund privater Pflegestellen und ausschließlich ehrenamtlicher Tätigkeit, diese Aufgabe z.Zt. äußerst kostengünstig für die Gemeinden übernimmt, ist weder selbstverständlich noch auf Dauer sicherzustellen.
Was wird aus heimatlosen Tieren, wenn der TSVA nicht mehr aufnehmen kann? Immerhin handelt es sich um ca. 250 Tiere pro Jahr. Glauben die Verantwortlichen wirklich, dass diese z.B. vom Tierheim Oldenburg aufgenommen werden können? Wie soll das gehen, wenn es schon derzeit schwierig bis unmöglich ist, auch nur 1 Tier aus dem Ammerland dort unterzubringen. Dazu kommt, dass saisonal bedingte Engpässe (trächtige Katzen und Katzenkinder im Frühsommer und Herbst, ausgesetzte Tiere in der Ferienzeit) überall zur gleichen Zeit auftreten.
Und mit der Unterbringung allein ist die Pflicht noch nicht erfüllt: In den Kommunen müssten dann jederzeit, also auch außerhalb der Dienstzeiten, Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Fundtiere müssen oft abgeholt und ins Tierheim gebracht werden. Kaum vorstellbar, dass diese Alternative kostengünstiger wäre!
Warum aber nicht alles so lassen wie es ist – solange es funktioniert? Das Geld für ein Tierheim steht nur jetzt zur Verfügung. Wird kein Tierheim eingerichtet, muss der Nachlassverwalter das Erbe auf mehrere Organisationen im Ammerland verteilen. Der Anteil des TSVA reicht dann nicht mehr aus, ein Gebäude zu erwerben und umzubauen.
Somit wäre diese einmalige Chance für den Tierschutz für immer vertan!!
Das private Engagement des TSVA kann allein keine Sicherheit für die Zukunft bieten. Es gibt nur wenige private Pflegestellen, die Tiere bei sich aufnehmen, so dass jeder Wegfall dramatische Folgen haben kann. Ein weiteres Risiko besteht im Ausfall (ganz oder teilweise) der wenigen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen müssen und dafür ihre ganze Freizeit opfern. Beides würde zwangsläufig dazu führen, dass der TSVA nicht mehr wie bisher weiterarbeiten kann und Fundtiere gar nicht mehr oder nur eingeschränkt aufnehmen könnte.
Noch schwieriger ist es schon heute bei Tieren, die aus wichtigen persönlichen Gründen (Tod, Umzug ins Pflegeheim, Krankheit, Wohnungswechsel etc.) abgegeben werden müssen. Diese haben derzeit kaum eine Chance, da keine Aufnahmekapazitäten vorhanden sind, auch nicht im Tierheim Oldenburg. Verzweifelte Hundehalter beklagen dann, dass man anscheinend erst ein Tier aussetzen muss, damit es irgendwo aufgenommen wird. Es wäre zu wünschen, dass die Fürsorgepflicht der Kommunen für ihre Bürger, auch solche Notsituationen einschießt.
Sollen Tiere in Not im Ammerland auch in Zukunft Hilfe erhalten?
Dann muss uns dies auch EUR 1,- pro Einwohner im Jahr wert sein. Ein kleiner Teil der vereinnahmten Hundesteuer würde dazu schon ausreichen.
Tierschutz ist keine Angelegenheit von nur wenigen Privatpersonen. Hier müssen auch die Kommunen und der Landkreis Verantwortung zeigen.
Ein Tierheim für das Ammerland ist unverzichtbar! Die jetzt vorhandene Chance darf nicht vergeben werden.