Chipnummern unbedingt registrieren lassen!

Im Ammerland besteht seit Mitte 2011 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle freilaufenden Katzen (hier sind immer weibliche und männliche Katzen gemeint). Die Kennzeichnung wird in der Regel durch Einbringen eines Mikrochips unter die Haut erfolgen, eine Alternative, die heute jedoch seltener vorgenommen wird, ist eine Tätowierung im Ohr. Die Tätowierung hat den Nachteil, dass sie nach einiger Zeit unleserlich wird und somit ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann.

Es gibt aber leider immer noch Katzen, die zwar kastriert wurden, jedoch nicht gekennzeichnet. Bei diesen Katzen sollte unbedingt nachträglich eine Kennzeichnung erfolgen. Für die nachträgliche Kennzeichnung eignet sich am besten das Einsetzen eines Mikrochips, da dies schmerzfrei ist und, im Gegensatz zur Tätowierung, ohne Narkose erfolgen kann.

Der Mikrochip enthält einen Code, der mit einem Chiplesegerät auch noch nach Jahren gelesen werden kann.

Leider müssen wir bei Fundkatzen immer noch oft feststellen, dass diese zwar gechippt sind, aber die Chipnummer nirgends registriert ist. Damit ist der Chip zwecklos, weil man über die vielstellige Chipnummer allein - ohne Registrierung - keine Rückschlüsse auf die Besitzer oder die Tierarztpraxis, die den Chip gesetzt hat, ziehen kann.

Nach dem Chippen oder der Tätowierung ist es  also wichtig, dass die Katze bei einem zentralen Haustierregister, entweder TASSO oder Findefix (oder am besten bei beiden), angemeldet wird. Diese Registrierung ist kostenlos und kann online erfolgen, alternativ kann man Formulare dazu in der Tierarztpraxis erhalten. Die Registrierung kann auch noch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt - spätestens wenn das Tier vermisst wird - nachgeholt werden.

Hier der Link zu den Registrierungen:   TASSO    oder   Findefix

Aufgrund dieser Registrierung kann ein Tier jederzeit, auch nach einem Wohnungswechsel, identifiziert und die Besitzer ermittelt werden. Wenn z.B. eine Fundkatze beim Tierschutzverein Ammerland e.V. abgegeben wird, prüft man sofort, ob eine Tätowierung oder ein Chip vorhanden ist, und wenn ja, ob das Tier registriert ist. Dies ermöglicht dann meist eine schnelle Ermittlung der Besitzer. Das wird auch in allen Tierarztpraxen oder bei anderen Tierschutzvereinen/ Tierheimen gemacht, wenn ein Fundtier abgegeben wird.

Auf diese Weise konnten schon viele Fundkatzen sehr schnell wieder an ihre Besitzer zurückgegeben werden. Ohne Registrierung ist dies eher selten möglich und auch wesentlich aufwendiger. Trotz Suche auf unserer Vermisstenliste, über Facebook, Zeitungsanzeige und Veröffentlichung auf der Homepage, kann meist nur der Zufall helfen, eine oft schmerzlich vermisste Katze an die Besitzer zurückzugeben.

Angesichts der vielen Katzen, die als vermisst gemeldet werden, ist die Kennzeichnung und Registrierung unbedingt erforderlich. Denn für alle Beteiligten ist es immer wieder eine große Freude, wenn eine Fundkatze wieder ihren Besitzern übergeben werden kann.

Das gilt natürlich auch für Hunde, nur hier ist es wesentlich seltener, dass eine Registrierung fehlt.

 

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