Ab 1. April gilt wieder die Anleinpflicht für Hunde! – Freilaufflächen im Ammerland

In Niedersachsen müssen Hunde vom 01.04. bis 15.07. beim Spazierengehen an die Leine!

Antworten auf Fragen zur Anleinregelung für Hunde in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen, herausgegeben vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, gibt es hier - PDF-Datei zum Download: (Hier)

Leider hat im Ammerland nur die Gemeinde Rastede Freilaufflächen für Hunde ausgewiesen. Das sind folgende Flächen:

1.)  Ein Teil des Turnierplatzes am Ellernteich

2.)  An Hagendorfs Busch

3.)  Hasenbült/ Im Göhlen

Um die Lage der Flächen zu sehen, bitte PDF-Datei öffnen    (Hier)

 

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