In Niedersachsen müssen Hunde vom 01.04. bis 15.07. beim Spazierengehen an die Leine!
Antworten auf Fragen zur Anleinregelung für Hunde in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen, herausgegeben vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, gibt es hier - PDF-Datei zum Download: (Hier)
Leider hat im Ammerland nur die Gemeinde Rastede Freilaufflächen für Hunde ausgewiesen. Das sind folgende Flächen:
1.) Ein Teil des Turnierplatzes am Ellernteich
2.) An Hagendorfs Busch
3.) Hasenbült/ Im Göhlen
Um die Lage der Flächen zu sehen, bitte PDF-Datei öffnen (Hier)